Seit dem 1. Januar 2013 benötigen Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle (§ 176 Abs. 1 SGB III). Im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung, Personalvermittlung und Personalberatung muss sich jeder zertifizieren, der ab 2013 den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 Abs. 3 SGB III nutzen möchte.
Im Rahmen eines jährlichen Überwachungsaudit sowie einer regelmäßigen Rezertifizierung, wird unser Unternehmen vor Ort laufend von fachkundiger Stelle auf "Herz & Nieren" geprüft. Im November 2012 haben wir uns erstmals dem Zertifizierungsprozess gestellt und sind seit dem ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung.