Was ist neu beim AVGS?
Der AVGS kann in 3 verschiedenen Varianten ausgegeben werden und dient nicht mehr ausschließlich als Förderinstrument zur Vermittlung von Arbeitslosen
für Sie, besprechen in Ruhe Ihre Situation und entwickeln gemeinsam Lösungswege. Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir eine geeignete berufliche Perspektive, die sowohl von Ihren Fähigkeiten als auch von Ihrer persönlichen Situation ausgeht.
Wie bekomme ich einen AVGS?
Der AVGS wird beim zuständigen Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Landkreis o. ä.) beantragt.
Wann erhalte ich einen AVGS?
Ab Beginn der Arbeitssuche kann ein AVGS ausgestellt werden (nach 6 Wochen Rechtsanspruch bei ALG 1).
Wie lange gilt der AVGS?
Der AVGS kann regional und zeitlich befristet werden, gilt aber in der Regel bis zu 3 Monate, solange keine Umstände eintreten, die einen Wegfall der Anspruchsgrundlage begründen (z. B. Arbeitsaufnahme, Wechsel von ALG 1 zu ALG 2 oder Beendigung der Arbeitssuche).
Welchen AVGS benötige ich, um einen privaten Vermittler mit der Jobsuche zu beauftragen?
Es muss der AVGS MPAV beantragt werden und mit dem privaten Vermittler ein Vermittlungsvertrag geschlossen werden. Die Vermittlungskosten für AVGS-Inhaber werden vom Leistungsträger übernommen.